Dass KI-Tools genutzt werden, um Nacktbilder von Personen zu erstellen, wird schon länger als Problem diskutiert. Grok, der KI-Chatbot der Plattform X, zeigte zuletzt auch warum: Nutzende generierten mit ihm öffentlich unzählige sexualisierte Aufnahmen von real existierenden Frauen und teilweise auch minderjährigen Personen. Auch inzestuöse und gewalttätige Inhalte sollen darunter gewesen sein.
Es gibt mehrere Punkte, die hier als problematisch betrachtet werden:
Hinzu kommt: Grok ist nicht zum ersten Mal negativ aufgefallen. Zuletzt tätigte der Chatbot beispielsweise antisemitische Aussagen. Damit stellt sich bei vielen die Frage nach der Regulierung von KI-Anwendungen und Chatbots.
Derzeit gibt es noch keine abschließende rechtliche Einordnung oder Bewertung von KI-Diensten. Somit werden im Kontext von KI-generierten Inhalten meist Anknüpfungspunkte im bereits bestehenden Recht herangezogen, wie zum Beispiel Transparenzpflichten, Diskriminierungsverbote oder mögliche Straftatbestände.
Aufsichtsrechtliche Verfahren gegen Anbieter von KI-Diensten gibt es derzeit also noch nicht. Zukünftig ist das aber nicht ausgeschlossen. Zudem soll es neue, an KI angepasste Gesetze geben.
Bekommt man mit, dass Deepnudes von einem selbst erstellt oder sogar verbreitet werden, kann das eine belastende und beunruhigende Situation sein. Folgendes kann man in einem solchen Fall tun:
Mehr Informationen dazu gibt es hier: