Hast du dich in einem Chat schon einmal unwohl gefühlt, weil dir jemand komische Sachen schreibt? Wurdest du schon einmal aufgefordert, Nacktfotos von dir zu schicken? Oder hat jemand versucht, dich zu einem Treffen zu überreden? Dann kann es sein, dass du Cybergrooming erlebt hast.
Deine Meldung wird von den Juristinnen und Juristen der Landesanstalt NRW geprüft.
Bei Verdacht wird deine Meldung an die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) weitergeleitet.