Versuche selbst die Inhalte zu löschen oder sende eine Anfrage an die Betreibenden der Webseite.
Wenn du im Internet Informationen über dich gefunden hast und sie löschen willst, hast du das Recht auf deiner Seite. Durch das „Recht auf Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO) kannst du von verschiedenen Webseiten verlangen, dass du personenbezogene Daten wie Fotos oder Kommentare löschen sollen. Sie müssen also auf deine Anfrage reagieren.
Zuerst kannst du aber selbst versuchen, deine Spuren im Netz zu löschen:
Wenn die Betreiber nicht auf deine Anfragen reagieren, kannst du bei wichtigen Angelegenheiten einen Rechtsanwalt einschalten.
Informationen, die die Webseiten gelöscht haben, könnten noch einige Tage in Suchmaschinen auftauchen.
Du hast in der Suchmaschine Informationen über dich gefunden und willst sie löschen? In diesem Artikel kannst du nachlesen, wie es funktioniert.