In diesem Fall kannst du es löschen lassen. Je nach Plattform, auf der es veröffentlicht ist, gibt es dafür verschiedene Wege.
Jeder Mensch hat in Deutschland das Recht am eigenen Bild. Entdeckst du von dir ein Bild im Netz, das dir unangenehm ist, kannst du es löschen lassen.
Zunächst solltest du dich an die Person wenden, die für die Veröffentlichung verantwortlich ist. In einem sozialen Netzwerk kann dies über das Profil der Person geschehen, die das Bild geteilt hat. In einem Fall wie diesem wurde das Recht am eigenen Bild verletzt: Denn vor einer Veröffentlichung muss um Erlaubnis gebeten werden.
Solltest du einmal eine allgemeine Einverständniserklärung unterschrieben haben, kannst du dein Einverständnis auch zurückziehen und somit zur Löschung des Bildes auf der entsprechenden Seite auffordern. Wurde das Bild nach gegebenem Einverständnis beispielsweise in einem Video oder zu Werbezwecken verwendet, kann es sein, dass man zum Beispiel die Videoschnittkosten begleichen muss, wenn man das Recht wieder entzieht. In den meisten Fällen besteht jedoch ein kostenfreies Recht auf Löschung eines Bildes.
Du kannst dich allerdings auch an die Plattformbetreiber wenden. In sozialen Netzwerken gibt es dazu häufig eine Melden-Funktion. Auf Webseiten findet man die zuständige Person im Impressum. Das Impressum befindet sich normalerweise in der Kopf- oder Fußleiste einer Webseite. Dann kannst du eine Aufforderung schreiben, dass die Betreibenden das Bild löschen sollen. Macht der Betreiber das nicht, kannst du zur Polizei beziehungsweise zu einem Anwalt gehen. Hinweis: Solltest du einen Anwalt konsultieren, fallen Kosten für den Rechtsstreit an.