Frage

Darf ich ein Bild ins Netz stellen, wenn Personen darauf sind, man diese aber nicht erkennt?

Ausrufezeichen Illustration

Antwort:

Ja, sind Personen nicht erkennbar (auch nicht an der Statur oder Kleidung), kannst du das Bild ungefragt veröffentlichen. Ausschlaggebend ist auch, dass du das Foto selbst erstellt hast.

Das Recht am eigenen Bild greift dann, wenn eine Person erkennbar ist. Dazu reicht es aus, dass sie aufgrund des Ortes, der Statur oder der Kleidung erkennbar ist. Sind Personen jedoch nicht erkennbar, kannst du solch ein Bild veröffentlichen. Zum Beispiel, wenn man nur die Hinterköpfe vieler Personen erkennt oder ineinander übergehende Silhouetten von Personen, die im Dunkeln um ein Feuer stehen.

Bei Bildern, die du veröffentlichst, solltest du außerdem darauf achten, dass du selbst die Urheberin oder der Urheber des Bildes bist. Ist das nicht der Fall, musst du die Urheberin oder den Urheber (zum Beispiel die Fotografin oder den Fotografen) des Bildes fragen. Tust du das nicht, verstößt du gegen das Urheberrecht.

Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild ist die Grundlage dafür, dass niemand ungefragt oder gegen deinen Willen Fotos von dir hochladen, benutzen oder verbreiten darf. Verletzt jemand dieses Recht und nutzt ein Bild, ohne dass du das willst, ist es wichtig, den Verstoß zu dokumentieren, die Person gegebenenfalls zu kontaktieren sowie Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Auch eine Anwältin oder ein Anwalt kann helfen, dein Recht durchzusetzen.

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