Das Foto eines Kindes darf erst dann in sozialen Medien hochgeladen werden, wenn eine Einwilligung durch beide Elternteile vorliegt.
Bevor das Foto eines Kindes (in der Regel bis zum Alter von 14 Jahren) in sozialen Medien veröffentlicht werden darf, müssen die Erziehungsberechtigten um Erlaubnis gefragt worden sein.
Laut einem gerichtlichen Beschluss aus dem Juli 2021 muss eine Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile vorliegen.
Grundlage hierfür sind das Recht am eigenen Bild des Kindes sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Soll das Bild eines Kindes über 14 Jahren veröffentlicht werden, muss zusätzlich zu den Erziehungsberechtigten auch das abgebildete Kind einer Veröffentlichung zustimmen.