Nein, es gibt keine allgemeine Pflicht zum Anbieten von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Jedoch nutzen Online-Dienste, -Shops oder Apps diese oft, um allgemeine Regelungen und Pflichten in einem Vertragsverhältnis mit Nutzerinnen und Nutzern festzulegen.
Nein. Es gibt zwar einige Pflichtangaben, die jede Website machen muss – zum Beispiel ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) anzubieten, ist hingegen eine Entscheidung der Anbieterinnen und Anbieter von Online-Diensten wie zum Beispiel Online-Shops, soziale Netzwerke, Apps, Programme oder Webdienste. Wenn sie mit Nutzerinnen und Nutzern Vertragsverhältnisse eingehen, regelt grundsätzlich das Gesetz, was erlaubt ist und was nicht. Möchten sie jedoch zu ihren Gunsten davon abweichen oder den Vertrag genauer ausgestalten, regeln sie dies in AGB. Das sind vorformulierte Vertragsbedingungen, welche den Nutzerinnen und Nutzern vorgegeben werden.
Damit AGB gültig sind, müssen sie bestimmte Bedingungen erfüllen, die im Gesetz stehen. Manche Regelungen sind danach nicht erlaubt – etwa weil sie zu Lasten des Verbraucherschutzes vom Gesetz abweichen.