Hat eine Person dich blockiert, gilt dies beidseitig. Das heißt, du kannst auch das Profil dieser Person nicht mehr einsehen. Du kannst das Profil allerdings meistens noch über Likes und Verlinkungen aufrufen und die Person somit blockieren. Das kann dann sinnvoll sein, wenn die Person dich irgendwann entblockiert.
Das Blockieren hat zur Folge, dass man sich gegenseitig nicht kontaktieren kann.
Daher ist das Zurück-Blockieren nicht zwangsweise notwendig. Möchtest du die andere Person trotz allem blockieren, lässt sich das zum Beispiel bei Instagram ganz einfach über Likes und Verlinkungen gestalten. Dazu musst du dich entweder
Wenn du noch weißt welches Bild von dieser Person geliked wurde, kannst du dieses öffnen und die Like-Liste aufrufen. Sobald du die Person dort findest, kannst du auf ihren Nutzernamen drücken, gelangst zu ihrem Profil und kannst sie dann blockieren.
oder
Öffne dafür die Kommentare unter einem beliebigen Bild, tippe ein @-Zeichen ein und dann den Benutzernamen dieser Person. Dabei sollte sich ein Fenster mit einer Vorschau öffnen. Du musst den Kommentar also nicht posten, um das Profil der Person zu finden. Das heißt, du musst sie nicht wirklich verlinken und die Person bekommt davon nichts mit. Wenn du jetzt auf das Fenster klickst, leitet es dich weiter zu dem Profil der Person und du kannst sie blockieren.
Du kannst die Person blockieren, indem du auf die drei Punkte in der rechten oberen Ecke tippst und dann „Blockieren“ auswählst. Auf die gleiche Weise lässt sich eine gegenseitige Blockierung auch wieder aufheben.