Für die Überprüfung von Verstößen gegen die journalistische Sorgfalt können unterschiedliche Institutionen zuständig sein. Die Zuständigkeit richtet sich danach, ob sich der jeweilige Anbieter einer freiwilligen Selbstkontrolle unterworfen hat.
Mögliche Verstöße der Anbieter von redaktionell gestalteten Telemedien gegen die journalistische Sorgfaltspflicht werden von unterschiedlichen Stellen geprüft. Welche Institution im konkreten Fall zuständig ist, richtet sich nach folgenden Kriterien:
In allen anderen Fällen entscheidet die jeweils zuständige Landesmedienanstalt über die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens.
Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt. Doch was darf man im Internet? Und was darf man nicht? Einen Überblick über verschiedene illegale Handlungen und darüber, wie du dich vor Straftaten schützen kannst, haben wir hier zusammengestellt.
Länder, Bund und Europa: In der Medienpolitik gibt es viele relevante Akteure und Institutionen. Die Medienpolitik ist nicht immer einfach zu verstehen. Die wichtigsten Antworten zu aktuellen medienpolitischen Themen haben wir bei ZEBRA zusammengestellt.