Mit dem neuen Medienstaatsvertrag übernehmen die Medienanstalten die Aufsicht über die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht in journalistisch-redaktionell gestalteten Telemedien.
Die Pressefreiheit räumt Journalistinnen und Journalisten Privilegien ein, damit sie über alle Themen berichten können. Die journalistische Sorgfaltspflicht sorgt dafür, dass gewisse Regeln befolgt werden müssen.
Vor der Veröffentlichung müssen die Inhalte so überprüft werden, dass die Journalistinnen und Journalisten von ihrem Wahrheitsgehalt überzeugt sein können, sie müssen Quellen angeben und Zitate kennzeichnen.
Nach dem neuen Medienstaatsvertrag (MStV), der seit 2020 in Kraft getreten ist, übernehmen die Medienanstalten die Aufsicht über die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht. Überprüft werden Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, sowie geschäftsmäßig angebotene, journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien, in denen regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind. Falls du einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht entdeckt hast, kannst du dich über das Online-Formular des Bürgerportals der Landesmedienanstalten beschweren.