Journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien haben unter bestimmten Voraussetzungen den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Ihre Inhalte müssen insbesondere ordnungsgemäß recherchiert und die verwendeten Quellen sorgfältig ausgewählt worden sein.
Geschäftsmäßig angebotene journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien, in denen insbesondere Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden oder aber regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen.
Zu den zentralen journalistischen Sorgfaltspflichten gehören eine ordnungsgemäße Recherche und eine sorgfältige Auswahl der verwendeten Quellen. Veröffentlichte Informationen müssen mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft und wahrheitsgetreu wiedergegeben werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche kenntlich zu machen. Inhalte haben die Menschenwürde zu wahren. Schmähungen religiöser, weltanschaulicher und sittlicher Anschauungen sind zu unterlassen.
Im Einzelnen müssen unter anderem die folgenden Grundsätze beachtet werden:
Bei Meinungsumfragen ist anzugeben, ob sie repräsentativ sind.