Das Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen regelt die Veranstaltung und Verbreitung von Rundfunk und Telemedien in NRW. Es stärkt und garantiert unter anderem Meinungsvielfalt und fördert Medienkompetenz. Die Landesanstalt für Medien NRW trifft erforderliche Entscheidungen und Maßnahmen, damit die Grundsätze des LMG NRW erfüllt und eingehalten werden. Ähnliche Gesetze gibt es in jedem Bundesland.
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