Frage

Ist die journalistische Sorgfaltspflicht gesetzlich geregelt?

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Antwort:

Die journalistische Sorgfaltspflicht wird in verschiedenen Gesetzen als notwendige Voraussetzung für freie Berichterstattung beschrieben.

In Artikel 5 des Grundgesetzes wird die Pressefreiheit garantiert. Journalistinnen und Journalisten müssen dennoch gewisse Regeln und Grundsätze beachten. Diese werden unter dem Begriff „journalistische Sorgfaltspflicht“ zusammengefasst.

In Deutschland regeln die jeweiligen Bundesländer die Anforderungen an die (Print-)Presse in den Pressegesetzen. In allen Landespressegesetzen wird die journalistische Sorgfaltspflicht als notwendige Voraussetzung für freie Berichterstattung beschrieben. Unter § 6 des Landespressegesetzes Nordrhein-Westfalen ist die Sorgfaltspflicht der Presse festgehalten:

Die Presse hat alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. Die Verpflichtung, Druckwerke von strafbarem Inhalt freizuhalten (§ 21 Absatz 2), bleibt unberührt.“

Für den Bereich des Rundfunks und der journalistisch-redaktionell gestalteten Telemedien finden sich entsprechende Vorgaben im Medienstaatsvertrag und den jeweiligen Mediengesetzen der Länder.

Auch der Pressekodex des Deutschen Presserats enthält die Verpflichtung zur journalistischen Sorgfalt beziehungsweise konkretisiert diese. Der Kodex hat allerdings keine Gesetzeswirkung, denn beim Presserat handelt es sich um eine „Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und deren Online-Auftritte“.

Anführungszeichen

"„Die Presse hat alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. Die Verpflichtung, Druckwerke von strafbarem Inhalt freizuhalten (§ 21 Absatz 2), bleibt unberührt.“"

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