Frage

Wer ist zuständig bei Verstößen gegen die journalistische Sorgfaltspflicht?

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Antwort:

Für die Überprüfung von Verstößen gegen die journalistische Sorgfalt können unterschiedliche Institutionen zuständig sein. Die Zuständigkeit richtet sich danach, ob sich der jeweilige Anbieter einer freiwilligen Selbstkontrolle unterworfen hat.

Mögliche Verstöße der Anbieter von redaktionell gestalteten Telemedien gegen die journalistische Sorgfaltspflicht werden von unterschiedlichen Stellen geprüft. Welche Institution im konkreten Fall zuständig ist, richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Hat sich der Anbieter der Selbstregulierung durch den Pressekodex und der Beschwerdeordnung des Deutschen Presserates unterworfen, übernimmt der Deutsche Presserat die Prüfung eines möglichen Verstoßes.
  • Hat sich der Anbieter einer anerkannten Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle nach § 19 Absätze 4–8 MStV angeschlossen, ist diese zuständig.

In allen anderen Fällen entscheidet die jeweils zuständige Landesmedienanstalt über die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens.

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