Der Medienstaatsvertrag schafft eine bundesweite Grundlage für die Medienregulierung. Er setzt zeitgemäße und zukunftsorientierte Richtlinien für Medienangebote und -anbieter fest.
Zusätzlich zu den Rechten und Pflichten der öffentlich-rechtlichen (zum Beispiel ARD, ZDF, WDR) und der privaten Rundfunk-Veranstalter (zum Beispiel RTL, ProSiebenSat.1, Eurosport) sowie der Medienplattformanbieter (zum Beispiel 1&1 Telecom GmbH, Deutsche Telekom AG) regelt der Medienstaatsvertrag erstmals die Rechte und Pflichten von Medienintermediären.
Schließlich zeigen wissenschaftliche Studien, dass Medienintermediäre, Medienplattformen oder Benutzeroberflächen, indem sie Inhalte sortieren, anordnen und präsentieren, ebenfalls einen Einfluss auf die individuellen und öffentlichen Meinungsbildungsprozesse, insbesondere den Zugang dazu, haben (können). Deshalb müssen sie zukünftig weitere Informationspflichten gegenüber ihren jeweiligen Nutzerinnen und Nutzern nach dem MStV erfüllen Mit der Erweiterung auf diese Akteure werden die Pflichten zum Beispiel hinsichtlich der diskriminierungsfreien Auswahl und der leichteren Auffindbarkeit von Inhalten mit besonderer Relevanz für die Meinungsbildung verstärkt.