Das Jugendschutzgesetz soll Jugendliche vor sogenannten entwicklungsbeeinträchtigenden Medien schützen.
Das sind Medien, die von Minderjährigen emotional nicht verarbeitet werden können, weil sie überfordern, verunsichern oder Kindern Angst machen. Dazu zählen zum Beispiel erotische Inhalte, die unterhalb der Grenze zur Pornografie liegen, aber auch gewalthaltige Computerspiele oder generell Darstellungen, die bei Kindern und Jugendlichen Angst hervorrufen könnten.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurden Risiken für Jugendliche identifiziert. Laut Gesetz gehen Gefahren insbesondere von Kommunikations- und Kontakt-Funktionen wie Chats und Messenger-Diensten aus. Zum Beispiel können Kinder dadurch ungewollt Opfer von Cybergrooming, also der Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen durch Erwachsene, oder Cybermobbing werden.
Außerdem sollen Jugendliche vor Medien geschützt werden, die glücksspielähnliche Funktionen, unangemessene Kaufappelle oder suchtfördernde Mechanismen beinhalten. Konkret fallen darunter In-App-Käufe und Lootboxen, virtuelle Boxen, die mit echtem Geld gekauft werden und Inhalte zum Weiterspielen enthalten. Ein weiteres Ziel des neuen Jugendschutzgesetzes ist zu verhindern, dass die persönlichen Nutzerdaten von Jugendlichen ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben werden.
Durch das Jugendschutzgesetz werden insbesondere Anbieter von Spielen und sozialen Netzwerken stärker zu altersgerechten Voreinstellungen verpflichtet. Das betrifft auch Anbieter aus dem Ausland. Zum Beispiel sollen leicht zugängliche und verständliche Hilfs- und Beschwerdesysteme eingerichtet werden, damit Verstöße einfacher gemeldet werden können.
Außerdem sollen Inhalte auf Film- und Spieleplattformen eine einheitliche Alterskennzeichnung erhalten. Zudem soll Eltern und Fachkräften in Zukunft besser dabei geholfen werden, den Umgang mit neuen Medien zu vermitteln.