Frage

Was kann ich rechtlich tun, wenn ich von Hassrede betroffen bin?

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Antwort:

Wenn du selbst Hassrede erlebst, gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten: Ein Weg ist eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Neben einer Anzeige hast du – als von Hassrede betroffene Person – auf zivilrechtlichem Weg die Möglichkeit, die Verfasserin oder den Verfasser dazu aufzufordern, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Diese Aufforderung lässt sich beispielsweise in Form eines Anwaltsschreibens übermitteln. In besonders harten Fällen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen steht dir auch eine Geldentschädigung oder Schmerzensgeld zu. Mit dem seit 2017 in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz müssen soziale Netzwerke prüfen, ob gemeldete Inhalte den jeweils angegebenen Straftatbestand erfüllen (zum Beispiel Beleidigung, Verleumdung und so weiter). Sie müssen strafbare Inhalte innerhalb einer Frist (maximal 7 Tage) prüfen und gegebenenfalls löschen. Mit der Einführung der Meldepflicht im Februar 2022 müssen soziale Netzwerke sogar einige strafbare Posts nicht nur löschen, sondern auch an das Bundeskriminalamt (BKA) melden. Damit wird die strafrechtliche Verfolgung erleichtert.

Wenn du betroffen bist, kannst du ein Beschwerdeformular bei den sozialen Netzwerken ausfüllen und den Vorfall melden. Meist geht das über die Funktion Melden in direkter Nähe zu einem Beitrag oder Kommentar. In den meisten sozialen Netzwerken kannst du Kommentare unter deinen eigenen Beiträgen auch löschen. Mach am besten vorher ein Bildschirmfoto, für den Fall, dass du es später als Beweis brauchst.

Hast du Angst, dass Hassredner deinen Wohnort ausfindig machen, kannst du mit der Gesetzesänderung ab sofort eine Auskunftssperre im Melderegister einrichten lassen. Deine Adresse kann nämlich bei der Meldebehörde jederzeit abgerufen werden, beispielsweise von Adressbuchverlagen oder der Bundeswehr, jedoch auch von Privatpersonen. Das dient normalerweise zum Beispiel dazu, vermisste Freundinnen, Freunde oder Familienangehörige ausfindig zu machen. Wenn du aber von Bedrohungen, Beleidigungen oder unbefugten Nachstellungen betroffen bist, kannst du eine Auskunftssperre im Melderegister beantragen. Dadurch verhinderst du, dass deine Adresse einfach so an Privatpersonen übermittelt werden kann. Durch die Auskunftssperre muss die entsprechende Meldebehörde zuerst Rücksprache mit dir halten, ob diese Auskunft eine Gefahr für dich darstellt. Wenn dies der Fall sein sollte, wird deine Adresse nicht weitergegeben und dein Aufenthaltsort geschützt.

Du kannst Hassrede auch unkompliziert bei der Landesanstalt für Medien NRW melden:

www.medienanstalt-nrw.de/beschwerdeformular

publikationen.medienanstalt-nrw.de

www.medienanstalt-nrw.de/themen/hass

www.klicksafe.de/themen/problematische-inhalte/hate-speech/rechtslage/

Was versteht man unter Hate Speech?

Der Begriff "Hate Speech" stammt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt Hassrede. Hassrede beschreibt abwertende, menschenverachtende und volksverhetzende Sprache und Inhalte, durch die die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten werden. Die Menschenwürde gilt jedoch immer und überall, auch im Internet. Als Einzelne oder Einzelner und auch als Gesellschaft muss deshalb etwas gegen Hassrede unternommen werden. Die Bundeszentrale für Politische Bildung hat Informationen dazu hier zusammengetragen.

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