Soziale Netzwerke müssen ab dem 1. Februar 2022 vor allem Mord- und Vergewaltigungsdrohungen, aber auch andere Hassdelikte an das Bundeskriminalamt (BKA) melden. Dabei müssen sie nicht nur die Postings, sondern auch die IP-Adressen und die Port-Nummer des Nutzerprofils melden.
Die Meldepflicht betrifft soziale Netzwerke, die folgende Straftaten an das Bundeskriminalamt melden müssen:
Was nicht unter die Meldepflicht fällt, sind Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen. Das liegt daran, dass es schwierig ist, solche Aussagen eindeutig von der Meinungsfreiheit abzugrenzen. Das ist von Fall zu Fall verschieden und damit rechtlich nicht ganz eindeutig geklärt.