Folgende Gesetze des Strafgesetzbuchs (StGB) wurden geändert:
- § 241 StGB Bedrohungen: Es ist nicht mehr nur die Bedrohung mit einem Verbrechen (Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr geahndet werden), beispielsweise Mord, strafbar. Mit dem neuen Gesetzespaket sind auch Drohungen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert (zum Beispiel gegen ein Auto) strafbar. Dazu zählen nicht nur die Drohungen gegen die eigene Person, sondern auch Drohungen gegen nahestehende Personen. Dies kann bei nicht öffentlichen Drohungen mit bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe und bei öffentlichen Drohungen (Internet) mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
Bei nicht öffentlichen Androhungen eines Verbrechens wurden die Strafen ebenfalls verschärft. Sie können nun mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft werden. Geschieht diese Drohung öffentlich, also auch im Internet, kann sie mit bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.
- § 185 StGB Beleidigungen: Öffentliche Beleidigungen können ab jetzt mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
- § 188 StGB Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens: Dieser Paragraph im neuen Gesetzespaket gilt für alle politischen Ebenen. Zudem wurde der Paragraph um den Schutz vor Beleidigungen erweitert.
- § 140 StGB Belohnung und Billigung von Straftaten: Darunter fällt nun auch die Billigung von Taten, die noch nicht begangen wurden. Allerdings müssen sie die Absicht haben, den öffentlichen Frieden zu stören. Beispielsweise wäre es strafbar, einem Post zuzustimmen, in dem gefordert wird, eine bestimmte Personengruppe „an die Wand zu stellen“.
- § 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten: Der Paragraph wird um die Androhung von gefährlichen Körperverletzungen und um die schweren Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erweitert.
- § 46 Abs. 2 StGB Grundsätze der Strafzumessung: In diesem Paragraphen werden die Gründe aufgeführt, die für die Schwere einer Tat sprechen. Hier wurden nun antisemitische Tatmotive hinzugefügt.
- § 115 StGB Schutz von Notdiensten: Rettungskräfte und medizinisches Personal werden attackiert. Seit 2017 werden sie strafrechtlich geschützt. Mit dem Gesetzespaket wurde dieser Schutz nun auf Personal in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen ausgeweitet.
- § 51 Bundesmeldegesetz: Betroffene Personen von Bedrohungen, Beleidigungen oder unbefugten Nachstellungen können nun eine Auskunftssperre im Melderegister beantragen. So werden ihre Adressen vor der Weitergabe geschützt.