Frage:Antwort:

Die Auskunftssperre kannst du persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde deines Wohnorts beantragen.

Du solltest die Auskunftssperre bei der Meldebehörde deines Hauptwohnsitzes beantragen.

Dafür benötigst du folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise der Gefährdung, wie zum Beispiel ärztliche Atteste oder Strafanzeigen

Die Auskunftssperre wird auf 2 Jahre befristet eingetragen. Danach kann sie aber auch auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Außerdem solltest du beachten, dass sie nicht für Behörden gilt.

Nachdem du die Auskunftssperre beantragt hast, können die Meldebehörden nur noch Auskunft über deinen Aufenthalt geben, wenn deine Gefährdung ausgeschlossen werden kann. Zudem wirst du gefragt, bevor eine Auskunft über dich weitergegeben wird.

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