Ziel des Landesmediengesetzes NRW ist es, die Meinungs-, Angebots- und Anbietervielfalt des Rundfunks und der Telemedien zu garantieren und zu stärken. Außerdem gibt es bestimmte Vorgaben für private Sender.
Das Landesmediengesetz NRW (zuletzt geändert am 29. April 2021) ist die rechtliche Grundlage für die Veranstaltung, Verbreitung und Zugänglichmachung von Rundfunk und Telemedien.
Es soll sicherstellen, dass der Rundfunk zur freien Meinungsbildung beiträgt. Als Voraussetzung, um als privater Rundfunkveranstalter in Nordrhein-Westfalen senden zu dürfen, benötigt dieser gegebenenfalls eine Zulassung durch die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM NRW).
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