Frage

Was regelt der Rundfunkstaatsvertrag?

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Antwort:

Der Rundfunkstaatsvertrag beschreibt die Rechte und Pflichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der privaten Rundfunkveranstalter und der Anbieter von Plattformen. Mittlerweile wurde der Rundfunkstaatsvertrag durch den Medienstaatsvertrag ersetzt.

Da Medien Einfluss auf die Meinungsbildung haben, werden bestimmte Regeln für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (zum Beispiel ARD, ZDF, WDR), private Rundfunkveranstalter (zum Beispiel RTL, ProSieben, SAT.1, Eurosport) und Plattformen im Rundfunkstaatsvertrag festgehalten.

Der Rundfunkstaatsvertrag galt seit 1991 in allen deutschen Bundesländern. 2020 wurde der Rundfunkstaatsvertrag durch den Medienstaatsvertrag abgelöst.

Eigentlich sind die jeweiligen Bundesländer für die Regulierung der Sender zuständig. Durch den Medienstaatsvertrag werden aber wesentliche Regeln und Pflichten aufgestellt, die einheitliche rechtliche Vorgaben schaffen.

Dazu gehört die Trennung von Werbung und Inhalt, eine Quote von 30 Prozent für europäische Werke oder die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten.

Zugleich beschreibt er aber auch Rechte wie das Auskunftsrecht gegenüber Behörden, das Recht auf Kurzberichterstattung über bestimmte Ereignisse oder Regeln für die Übertragung von Großereignissen.

Die Bundesländer kommen regelmäßig in der sogenannten Rundfunkkommission der Länder zusammen, um sich untereinander abzustimmen und die Regulierung anzupassen.

Hier findest du den Link zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland.

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