Zwar werden die meisten Beschwerden zurückgewiesen, dennoch müssen sich bei einer Beschwerde die zuständigen Personen damit befassen. So werden sie auf das Thema aufmerksam gemacht und dafür sensibilisiert.
Oft erscheint es Verbraucherinnen und Verbrauchern sinnlos, ihre Stimme zu erheben, weil sie sich selbst als zu machtlos empfinden, um tatsächlich eine Veränderung herbeizuführen. Oder sie unternehmen nichts, weil die Erfolgsaussichten auf einen positiven Bescheid zu gering erscheinen. Jedoch kommt es nicht immer darauf an, ob eine Beschwerde tatsächlich „Erfolg“ hat.
Die Veranstalter sind verpflichtet, jeder Beschwerde nachzugehen. Das heißt, dass die Beschwerde in jedem Fall untersucht und beantwortet werden muss. Zum Beispiel muss im ZDF zunächst der Intendant eine Stellungnahme verfassen. Falls diese nicht zufriedenstellend für den Antragsteller ist, kann die Beschwerde an den Fernsehrat weitergeleitet werden. Im Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen findet sich eine Regelung zur Programmbeschwerde. Danach hat jeder das Recht, sich mit Beschwerden über das Programm an den Rundfunkveranstalter zu wenden. Dieser hat in einer bestimmten Zeit auf die Beschwerde schriftlich zu reagieren. Tut er dies nicht, können sich die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer an die Landesanstalt für Medien NRW wenden, die dann über die Beschwerde entscheidet.
Durch Beschwerden kann so leicht ein Rechtfertigungsdruck bei den Verantwortlichen entstehen. Werden außerdem Beanstandungen, die eine Unzufriedenheit der Zuschauerinnen und Zuschauer widerspiegeln, publik gemacht, kann das zu einem Imageverlust in der Öffentlichkeit – und zwar nicht nur beim Publikum, sondern auch in der Werbeindustrie – führen. Sich zu beschweren lohnt sich daher in jedem Fall, denn Beschwerden sind niemals folgenlos. Außerdem machst du als Bürgerin oder als Bürger so von deinem Recht Gebrauch.