Nein, lediglich das Zugänglichmachen ist strafbar. Also das Zeigen, für Minderjährige Zugänglichmachen oder Weiterleiten von pornografischen Inhalten an Minderjährige.
Das Schauen von Pornos ist für Jugendliche nicht strafbar. Allerdings ist das Zugänglichmachen bzw. Zurverfügungstellen von pornografischen Inhalten für Minderjährige strafbar.
Auch eine strafmündige Jugendliche/ein strafmündiger Jugendlicher, beispielsweise 15 Jahre alt, die/der anderen Jugendlichen pornografische Inhalte weiterschickt, macht sich strafbar.
Leider liegt das größte Problem bei den pornografischen Seiten im Internet, da dort die Altersbeschränkungen nicht ausreichend kontrolliert werden. Daher setzen sich Landesmedienanstalten seit Jahren für eine bessere Alterskontrolle ein.