Zu den nicht erlaubten Inhalten im Netz zählen zum Beispiel gewaltverherrlichende Darstellungen oder Kinderpornografie. Außerdem sind unter anderem Rassenhass und das Leugnen des Holocausts sowie kriegsverherrlichende Inhalte verboten.
Grundsätzlich dürfen unzulässige Inhalte, wie im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geregelt, im Internet nicht verbreitet werden.
Hierzu gehören:
• Verwendung von Kennzeichen oder Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
• Aufstachelung zum Rassenhass
• Verharmlosung von Handlungen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen wurden, wie zum Beispiel des Holocausts
• Kriegsverherrlichung
• Pornografische Darstellungen, die Gewalttätigkeiten, Kinder- und Jugendpornografie oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren beinhalten (gilt auch bei virtuellen Darstellungen)
• Darstellung von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung (gilt auch für virtuelle Darstellungen)
• Verletzung der Menschenwürde, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind
• Gewaltverherrlichung bzw. -verharmlosung
• Anleitung zu rechtswidrigen Taten wie beispielsweise Mord, Totschlag, Völkermord und andere (vgl. § 126 StGB)
Sollten dir solche Inhalte auffallen oder begegnen, melde diese am besten direkt bei der Landesanstalt für Medien NRW
Weitere Informationen findest du unter: