Grundsätzlich dürfen unzulässige Inhalte, wie im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geregelt, im Internet nicht verbreitet werden.
Hierzu gehören:
• Verwendung von Kennzeichen oder Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
• Aufstachelung zum Rassenhass
• Verharmlosung von Handlungen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen wurden, wie zum Beispiel des Holocausts
• Kriegsverherrlichung
• Pornografische Darstellungen, die Gewalttätigkeiten, Kinder- und Jugendpornografie oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren beinhalten (gilt auch bei virtuellen Darstellungen)
• Darstellung von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung(gilt auch für virtuelle Darstellungen)
• Verletzung der Menschenwürde, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind
• Gewaltverherrlichung bzw. -verharmlosung
• Anleitung zu rechtswidrigen Taten wie beispielsweise Mord, Totschlag, Völkermord und andere (vgl. § 126 StGB)
Sollten dir solche Inhalte auffallen oder begegnen, melde diese am besten direkt bei der Landesanstalt für Medien NRW
Weitere Informationen findest du unter:
www.bundespruefstelle.de
www.kjm-online.de/