Mit dem neuen Jugendschutzgesetz müssen Anbieter von Diensten, die sich auch an Kinder und Jugendliche richten und von diesen üblicherweise genutzt werden, Vorsorgemaßnahmen treffen.
Die Betreiberinnen und Betreiber müssen ihre Plattform nun so anpassen, dass Minderjährige nicht mehr so leicht als minderjährig identifiziert werden können. Sie sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr einfach gefunden und angesprochen werden können. Für Angebote, die sich an Erwachsene richten, schreibt das neue Gesetz deshalb auch vor, Nutzerinnen und Nutzer bei der Anmeldung einer Altersverifikation zu unterziehen.
Damit sich Betroffene von Cybergrooming, Cybermobbing oder Hassrede schnell Hilfe holen können, müssen leicht zugängliche und verständliche Melde- und Beschwerdesysteme eingerichtet werden. Außerdem sollen damit unzulässige oder entwicklungsgefährdende Inhalte schneller erkannt und gelöscht werden.
Neben den strengeren Schutzmaßnahmen sollen die Gesetze auch zu einer besseren Orientierung von Eltern, Kindern und Jugendlichen im Netz beitragen. Zum Beispiel müssen die Betreiberinnen und Betreiber die Nutzungsbedingungen kindgerecht darstellen. Außerdem müssen sie Filme und Spiele online mit einer einheitlichen Alterskennzeichnung versehen.
Die ehemalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit Sitz in Bonn wird mit der Verabschiedung des neuen Jugendschutzgesetzes zur neu strukturierten Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben nimmt sie neue Aufgaben wahr und ist dafür zuständig, die Einhaltung der neuen Gesetze zu überwachen.