Das Versenden von Nacktbildern über das Internet wird auch Sexting genannt. Dabei müssen Jugendliche jedoch Regeln beachten.
Sexuelle Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren sind ausnahmslos verboten, da es sich hierbei (nach §184b StGB) um Kinderpornografie handelt.
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen von sich selbst pornografische Nacktaufnahmen machen und diese auch mit anderen Jugendlichen teilen. Aber Achtung: Wenn diese Personen die pornografischen Inhalte wieder mit anderen teilen, kann der Tatbestand der Jugendpornografie erfüllt sein.
Beim Versenden muss zudem das Recht am eigenen Bild beachtet werden. Das heißt, dass alle Personen, die auf den Bildern zu sehen sind, vorher dem Versenden zustimmen müssen.
In jedem Fall gilt, dass niemand – unabhängig vom Alter – gezwungen, genötigt oder erpresst werden darf, Sexting zu betreiben.
Weitere Informationen findest du hier:
Wer im Internet aktiv ist – ganz gleich ob bei der Recherche von Informationen, als Nutzerin und Nutzer sozialer Medien oder als Betreiberin und Betreiber einer Website –, muss sich an bestimmte Regeln halten. Wir geben dir bei ZEBRA den Überblick über die Gesetze und Bestimmungen, die du kennen solltest.
Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt. Doch was darf man im Internet? Und was darf man nicht? Einen Überblick über verschiedene illegale Handlungen und darüber, wie du dich vor Straftaten schützen kannst, haben wir hier zusammengestellt.
Kinder und Jugendliche wachsen heute mit digitalen Medien auf. Doch das Angebot ist vielfältig, unübersichtlich und kann sie schnell überfordern. Um einen verantwortungsbewussten, kritischen Umgang mit Smartphone, Internet, WhatsApp und Co. zu lernen, brauchen sie Unterstützung von Eltern und Pädagogen. ZEBRA gibt hier einen Überblick.