Personenbezogene Daten sind in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt. Das heißt, niemand darf diese Daten ohne eine gesetzliche Grundlage verarbeiten. Eine gesetzliche Grundlage kann zum Beispiel die Einwilligung der betroffenen Person sein. Bei Kindern bis 16 Jahre müssen die Eltern ihre Einwilligung geben.
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