Frage

Wie wird Jugendmedienschutz in sozialen Netzwerken umgesetzt?

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Antwort:

Soziale Netzwerke bessern immer wieder nach – dennoch ist der Jugendmedienschutz oft unzureichend. Es gibt uneinheitliche Voreinstellungen und unterschiedliche Möglichkeiten, Privatsphäre-Einstellungen vorzunehmen

An diesen Punkten wird deutlich, dass der Jugendschutz nicht oberste Priorität in sozialen Netzwerken hat:

Fehlende Altersüberprüfung: Aus Datenschutzgründen sind datenverarbeitende Dienste in Deutschland erst ab 16 Jahren zugelassen. Ob Jugendliche dieses Alter bereits erreicht haben, wird nicht überprüft. In der Regel muss dies mit einem Klick bestätigt werden, überprüft wird es jedoch nicht.

Schlechte Voreinstellungen: Profile sind häufig zunächst öffentlich einsehbar, wenn dies in den Privatsphäre-Einstellungen nicht bewusst und selbstständig geändert wird. Teilweise gibt es Voreinstellungen, die jedoch nur greifen, wenn das echte Alter eingegeben wird. Aus Unsicherheit, ab welchem Alter die App genutzt werden darf, korrigieren viele Jugendliche bei der Anmeldung ihr Alter nach oben.

Bei Facebook sind die Beiträge Minderjähriger zwar zunächst nur für Freunde von Freunden sichtbar. Ist das Posten öffentlicher Inhalte

jedoch einmal in den Einstellungen aktiviert, lässt es sich nicht mehr deaktivieren. So kann schnell ein Inhalt öffentlich werden, der nicht dafür vorgesehen war.

Snapchat schützt Jugendliche von Anfang an davor, Inhalte öffentlich zu stellen. Diese sind bei Registrierung nur für Freunde sichtbar.

Selten Schutz vor Kontaktanfragen: Bekommen Jugendliche in Instagram Nachrichten mit schockierenden oder belästigenden Inhalten, können sie die Absender erst nach dem Sehen des Inhalts blockieren. Es ist nicht möglich, Kontaktanfragen von Unbekannten von vornherein zu unterbinden.

Seit Mai 2020 können unter 16-Jährige bei TikTok nicht mehr von Fremden über Direktnachrichten kontaktiert werden.

Melden hat nicht immer die richtigen Folgen: 2019 führten laut eines Berichts von jugendschutz.net nur 45 Prozent der Usermeldungen zum Erfolg. Unangemessene Inhalte verbleiben oft auf der Plattform.

Blockieren funktioniert immer: Ist einmal ein unangenehmer Kontakt zustande gekommen, kann dieser gestoppt werden. Alle sozialen Netzwerke verfügen über eine wirksame Blockierfunktion.

Gutes Vorgehen gegen Hass im Netz: Im Bereich Hate Speech sind soziale Netzwerke mittlerweile sehr gut aufgestellt. Bei Beleidigungen und Cybermobbing werden Inhalte häufig gelöscht.

Ungeeignete Inhalte filtern: Bei YouTube gibt es die Möglichkeit, beim Uploaden einzustellen, dass das Video nicht für Kinder geeignet ist.

Snapchat und Instagram beispielsweise haben diese Einstellungsmöglichkeit jedoch nicht. So ist auf keiner Plattform vollständig gesichert, dass Minderjährige nur jugendfreie Inhalte sehen.

Privatsphäre-Einstellungen: Diese sind uneinheitlich. Zudem sind sie in manchen Netzwerken wie Facebook unübersichtlich, schwer verständlich und nehmen viel Zeit in Anspruch.

In WhatsApp, Instagram, Snapchat und TikTok sind die Einstellungsmöglichkeiten leichter zu überblicken – jedoch fehlen einige Einstellungsmöglichkeiten, um Jugendliche wirksam zu schützen.

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