Frage

Wie hängen Hass im Internet und das Recht auf freie Meinungsäußerung zusammen?

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Antwort:

Jeder hat in Deutschland das Recht, seine Meinung frei zu äußern – allerdings nur bis zu dem Punkt, an dem die Aussage unter Volksverhetzung fällt. Hass im Internet ist somit nicht durch das Recht zur freien Meinungsäußerung gedeckt und häufig strafbar.

In Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. [...] Eine Zensur findet nicht statt.“
Zunächst bedeutet dies, dass in Deutschland jeder Mensch das Recht hat, seine Meinung frei und uneingeschränkt zu äußern. Das gilt auch im Internet. In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es aber weiterhin: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

Da Hassrede durch rassistische, sexistische oder anderweitig feindliche Kommentare und Diskussionen eindeutig die persönliche Ehre und Würde von Menschen verletzt, verstößt sie damit gegebenenfalls gegen ein grundlegendes Menschenrecht.

Was versteht man unter Hate Speech?

Der Begriff "Hate Speech" stammt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt Hassrede. Hassrede beschreibt abwertende, menschenverachtende und volksverhetzende Sprache und Inhalte, durch die die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten werden. Die Menschenwürde gilt jedoch immer und überall, auch im Internet. Als Einzelne oder Einzelner und auch als Gesellschaft muss deshalb etwas gegen Hassrede unternommen werden. Die Bundeszentrale für Politische Bildung hat Informationen dazu hier zusammengetragen.

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