Der Aufruf zur Selbstjustiz in Sozialen Netzwerken ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar. Die emotional aufgeladenen Debatten können im Netz schnell eskalieren.
Nach §111 des Strafgesetzbuches (StGB) ist ein öffentlicher Aufruf zu Straftaten strafbar. Das Internet ist ein öffentlicher Ort. Wer hier zu Straftaten aufruft macht sich strafbar. Dies wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft.
Der Aufruf zur Selbstjustiz kann gefährlich sein, da Soziale Netzwerke viele Menschen erreichen und solche Aufrufe schnell eskalieren. Die Aufforderungen sind häufig emotional aufgeladen. Zum Beispiel, wenn es darum geht, dass Menschen der Meinung sind, dass Täterinnen oder Täter nicht gerecht bestraft worden sind. Im Internet schaukelt sich die Debatte schnell hoch und es können sehr ernste Situationen daraus entstehen, von Hetze bis zur tatsächlichen Selbstjustiz.
Wer im Internet aktiv ist – ganz gleich ob bei der Recherche von Informationen, als Nutzerin und Nutzer sozialer Medien oder als Betreiberin und Betreiber einer Website –, muss sich an bestimmte Regeln halten. Wir geben dir bei ZEBRA den Überblick über die Gesetze und Bestimmungen, die du kennen solltest.
Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt. Doch was darf man im Internet? Und was darf man nicht? Einen Überblick über verschiedene illegale Handlungen und darüber, wie du dich vor Straftaten schützen kannst, haben wir hier zusammengestellt.
Kinder und Jugendliche wachsen heute mit digitalen Medien auf. Doch das Angebot ist vielfältig, unübersichtlich und kann sie schnell überfordern. Um einen verantwortungsbewussten, kritischen Umgang mit Smartphone, Internet, WhatsApp und Co. zu lernen, brauchen sie Unterstützung von Eltern und Pädagogen. ZEBRA gibt hier einen Überblick.