Der Aufruf zur Selbstjustiz in Sozialen Netzwerken ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar. Die emotional aufgeladenen Debatten können im Netz schnell eskalieren.
Nach §111 des Strafgesetzbuches (StGB) ist ein öffentlicher Aufruf zu Straftaten strafbar. Das Internet ist ein öffentlicher Ort. Wer hier zu Straftaten aufruft macht sich strafbar. Dies wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft.
Der Aufruf zur Selbstjustiz kann gefährlich sein, da Soziale Netzwerke viele Menschen erreichen und solche Aufrufe schnell eskalieren. Die Aufforderungen sind häufig emotional aufgeladen. Zum Beispiel, wenn es darum geht, dass Menschen der Meinung sind, dass Täterinnen oder Täter nicht gerecht bestraft worden sind. Im Internet schaukelt sich die Debatte schnell hoch und es können sehr ernste Situationen daraus entstehen, von Hetze bis zur tatsächlichen Selbstjustiz.