Frage

Wer ist für die Regulierung von Medien zuständig?

Ausrufezeichen Illustration

Antwort:

Die Landesmedienanstalten sind für die privaten Rundfunkveranstalter, die Aufsicht über Online-Medien sowie für die Regulierung von Medienplattformen und Medienintermediären zuständig. Die Aufsichtsfunktion über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter hat der jeweilige Rat inne.

Medien ist ein Sammelbegriff für verschiedene Angebote wie Zeitungen, Zeitschriften, Radio, Fernsehen und das Internet. Die Regulierung dieser Medien basiert in Deutschland auf grundrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften. Die wichtigsten Grundlagen bauen auf Gesetzen, Staatsverträgen sowie ethischen Normen und Standards auf. Dabei werden internationale und europäische Richtlinien beachtet.

Bei den Medien werden drei Bereiche unterschieden:

  • Die Presse unterliegt entweder der Regulierung der Landesmedienanstalten (Online-Medien) oder hat sich der Selbstregulierung durch den Deutschen Presserat angeschlossen (Zeitungen und Zeitschriften). Die rechtlichen Vorschriften für die Presse ergeben sich aus den Landespressegesetzen der jeweiligen Bundesländer.
  • Rundfunkmedien wie Radio- und Fernsehveranstalter müssen sich unter anderem an die Landesrundfunkgesetze (öffentlich-rechtlicher Rundfunk) und die Landesmediengesetze (privatrechtlicher Rundfunk) halten. Ob sich die privaten Sender an die Gesetze halten, wird von den jeweiligen Medienanstalten überprüft. Die Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Sender erfolgt durch ihren Rat.

Mit dem Medienstaatsvertrag, der 2020 in Kraft getreten ist, sind die Medienanstalten auch für die Regulierung der Telemedien zuständig.

DIR FEHLT NOCH ETWAS?

Wir helfen dir sehr gerne persönlich weiter, denn dafür ist ZEBRA da! Schreib uns über unseren Live-Chat (werktags zwischen 9 und 21 Uhr), den WhatsApp-Messenger, das Eingabefeld auf der Startseite oder stell deine persönliche Frage per E-Mail an zebra@medienanstalt-nrw.de.

Hearts Illustration

War diese Antwort hilfreich?