Die Landesmedienanstalten sind für die privaten Rundfunkveranstalter, die Aufsicht über Online-Medien sowie für die Regulierung von Medienplattformen und Medienintermediären zuständig. Die Aufsichtsfunktion über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter hat der jeweilige Rat inne.
Medien ist ein Sammelbegriff für verschiedene Angebote wie Zeitungen, Zeitschriften, Radio, Fernsehen und das Internet. Die Regulierung dieser Medien basiert in Deutschland auf grundrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften. Die wichtigsten Grundlagen bauen auf Gesetzen, Staatsverträgen sowie ethischen Normen und Standards auf. Dabei werden internationale und europäische Richtlinien beachtet.
Bei den Medien werden drei Bereiche unterschieden:
Mit dem Medienstaatsvertrag, der 2020 in Kraft getreten ist, sind die Medienanstalten auch für die Regulierung der Telemedien zuständig.