Gemeint sind unter anderem Inhalte mit kinder- und jugendgefährdenden Darstellungen von Gewalt und Sexualität.
Beispiele für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte, die dein Kind verunsichern oder überfordern können, sind erotische Darstellungen, Gewalt enthaltende Computerspiele oder Bilder von Kriegsschauplätzen.
Diese Inhalte dürfen im Internet verbreitet werden, sofern die Anbieter
dafür sorgen, dass diese Inhalte von Kindern und Jugendlichen nicht wahrgenommen werden können.
Wenn solche Angebote ohne Schutzmaßnahmen des Anbieters (Sendezeitbeschränkung, Vorschaltung technischer Mittel, Alterskennzeichnung zur Auslesung durch geeignete Jugendschutzprogramme) aufzufinden sind, solltest du das über das Beschwerdeformular bei der Landesanstalt für Medien NRW melden
Jede Nutzerin und jeder Nutzer kann selbst etwas dafür tun, um die eigene Sicherheit im Internet zu erhöhen. Wir haben bei ZEBRA einige Antworten auf die wichtigsten Fragen gesammelt.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, sich frei und sicher in digitalen Medien bewegen zu können. Der Gesetzgeber hat deshalb Regeln aufgestellt, die helfen sollen, sie vor gefährdenden Inhalten zu schützen. Alle wichtigen Informationen haben wir auf ZEBRA zusammengestellt.
Kinder und Jugendliche wachsen heute mit digitalen Medien auf. Doch das Angebot ist vielfältig, unübersichtlich und kann sie schnell überfordern. Um einen verantwortungsbewussten, kritischen Umgang mit Smartphone, Internet, WhatsApp und Co. zu lernen, brauchen sie Unterstützung von Eltern und Pädagogen. ZEBRA gibt hier einen Überblick.