Beim Sexting werden erotische Bilder, Videos oder Nachrichten untereinander versendet. Dabei müssen jedoch einige Regeln beachtet werden.
Erwachsene dürfen sich gegenseitig solche Aufnahmen zukommen lassen. Dabei muss aber beachtet werden, dass alle Personen, die auf Bildern oder Videos zu sehen sind, dem auch vorher zugestimmt haben. Minderjährigen dürfen sie die Aufnahmen aber nicht zugänglich machen.
Sexuelle Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren sind ausnahmslos verboten, da es sich hierbei (nach § 184b StGB ) um Kinderpornografie handelt.
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen von sich selbst pornografische Nacktaufnahmen machen und diese auch mit anderen Jugendlichen teilen. Aber Achtung: Wenn diese Personen die pornografischen Inhalte wieder mit anderen teilen, kann der Tatbestand der Jugendpornografie erfüllt sein.
In jedem Fall gilt, dass niemand – unabhängig vom Alter – gezwungen, genötigt oder erpresst werden darf, Sexting zu betreiben.
Weiter Infos findest du unter:
www.polizei-beratung.de
www.klicksafe.de