Beim Sexting besteht ein unkontrollierbares Risiko, dass sich versendete intime Inhalte im Anschluss an das Sexting im Netz verbreiten.
Wenn die intimen Bilder oder Videos ungewollt im Netz kursieren, wird es belastend. Das kann aus unterschiedlichen Gründen passieren. Vielleicht hat eine Partnerin oder ein Partner die Bilder und Videos bewusst weitergeleitet, vielleicht hat sich aber auch jemand Zugang zum Smartphone einer oder eines Beteiligten verschafft. Leider ist es fast unmöglich, solche negativen Folgen vollständig auszuschließen.
Allerdings kann man versuchen, die Möglichkeiten der Verbreitung zu verringern, indem man intime Fotos oder Videos regelmäßig gemeinsam vom eigenen Gerät und dem Gerät der Sexting-Partnerin oder des -Partners löscht. Außerdem kann man beim Erstellen intimer Bilder darauf achten, dass man selbst nicht eindeutig zu erkennen ist. So sind die Inhalte später nicht einer bestimmten Person zuzuordnen.
Wer gegen den Willen der abgebildeten Personen intime Fotos verbreitet, macht sich strafbar. Wenn die Aufnahmen pornografisch sind und die abgebildeten Personen unter 18 Jahre alt sind, machen sich außerdem auch dritte Personen, die im Besitz der Inhalte sind, strafbar.
In solchen Fällen ist es sinnvoll, die Polizei einzuschalten oder sich an Vertrauenspersonen zu wenden, um die Verbreitung schnellstmöglich einzudämmen und als Betroffene oder Betroffener Unterstützung zu erfahren.