Beispiele für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte, die dein Kind verunsichern oder überfordern können, sind erotische Darstellungen, Gewalt enthaltende Computerspiele oder Bilder von Kriegsschauplätzen.
Diese Inhalte dürfen im Internet verbreitet werden, sofern die Anbieter dafür sorgen, dass diese Inhalte von Kindern und Jugendlichen nicht wahrgenommen werden können.
Wenn solche Angebote ohne Schutzmaßnahmen des Anbieters (Sendezeitbeschränkung, Vorschaltung technischer Mittel, Alterskennzeichnung zur Auslesung durch geeignete Jugendschutzprogramme) aufzufinden sind, solltest du das über das Beschwerdeformular bei der Landesanstalt für Medien NRW melden