Frage

Was muss ich bei der Durchführung von Veranstaltungen in Videokonferenztools mit Kindern beachten?

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Antwort:

Eltern der teilnehmenden Kinder sollten vor der Veranstaltung über alle genutzten Dienste informiert werden und ihr Einverständnis dazu geben. Außerdem müssen Persönlichkeitsrechte beachtet werden, wenn beispielsweise Aufzeichnungen geplant sind.

Wenn du einen Videokonferenzdienst auswählst, dann informiere dich vor der Veranstaltung, inwiefern dieser für das Alter der teilnehmenden Kinder geeignet ist.

Dabei geht es unter anderem darum, ob die Tools von Kindern selbstständig bedient werden können oder ob sie das nur in Begleitung ihrer Eltern machen sollten. Auch alle weiteren Internetdienste oder Tools, die du im Rahmen der Veranstaltung einsetzen willst, solltest du vorher auf ihre Eignung für Kinder überprüfen.

Vor der Durchführung einer Veranstaltung solltest du die Eltern der teilnehmenden Kinder über den genutzten Dienst, alle sonst eingesetzten Tools und den Ablauf der Veranstaltung informieren. Eltern sollten vor allem auch wissen, inwiefern sie ihre Kinder während der Veranstaltung unterstützen müssen. Hole dir auch eine Einverständniserklärung der Eltern ein, dass ihre Kinder an der Veranstaltung teilnehmen und die genutzten Tools nutzen dürfen. Auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht unter Artikel 8 (1) vor, dass personenbezogene Daten von Kindern, die jünger als 16 Jahre sind, nur mit Einwilligung der Eltern verarbeitet werden dürfen.

Es kann hilfreich sein, eine Kurzanleitung für das Videokonferenztool zur Verfügung zu stellen, damit Eltern es für ihre Kinder einrichten können. Stelle auch Kontaktmöglichkeiten (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) bereit, falls die Kinder Schwierigkeiten haben, sich in der Konferenz anzumelden, oder falls es sonstige technische Probleme gibt.

Wenn dein Videokonferenztool die Möglichkeit bietet, Aufzeichnungen der Konferenz zu erstellen, dann musst du die Persönlichkeitsrechte der Kinder beachten. Das gilt auch, wenn die Kinder selbst keine Kamera nutzen und in der Konferenz nur über das Mikrofon sprechen. Denn das Aufzeichnen der Stimme ist ebenfalls nur mit Erlaubnis gestattet.

Du musst dir in diesem Fall eine Einverständniserklärung der Eltern einholen, in der du auch darlegen musst, wie du die Aufzeichnungen verwenden willst. Eine Verwendung könnte beispielsweise sein, die Aufzeichnung oder Screenshots davon auf einer Webseite zu veröffentlichen. Verzichte nach Möglichkeit darauf, Aufzeichnungen zu erstellen, wenn dies nicht unbedingt nötig ist.

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