In Deutschland wird zwischen einfacher Pornografie und sogenannter harter Pornografie beziehungsweise illegaler Pornografie unterschieden.
Diese Art der Pornografie (illegale Pornografie) ist verboten und darf weder verbreitet noch besessen werden:
- Gewaltpornografie: zum Beispiel sadistische Misshandlungen und Folterungen im Zusammenhang mit sexuellen Handlungen,
- Tierpornografie: sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren,
- Kinderpornografie: sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern unter 14 Jahren, die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,
- Jugendpornografie: sexuelle Handlungen von oder an Jugendlichen ab 14 und unter 18 Jahren, die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten 14, aber noch nicht 18 Jahre alten Person in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes einer 14, aber noch nicht 18 Jahre alten Person.
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