Ein korrektes Zitat benennt immer die Originalquelle – sonst wird das Zitat zum Plagiat. Denn wer plagiiert, übernimmt fremde Gedankengänge oder konkrete Sätze, ohne den Urheber zu nennen.
Gerade wissenschaftliche Arbeiten leben davon, dass die Autorinnen und Autoren sich mit den Gedanken anderer Expertinnen und Experten auseinandersetzen. Deshalb erlaubt das Urheberrechtsgesetz, dass sie Teile von fremden Werken in das eigene Werk als Zitat übernehmen dürfen, wenn sie sich damit inhaltlich auseinandersetzen und die Urheberin oder den Urheber nennen.
Wer hingegen etwa konkrete fremde Sätze, Bilder oder Grafiken übernimmt, ohne die Urheberin oder den Urheber zu nennen, handelt urheberrechtswidrig. Umgangssprachlich wird diese Übernahme dann – gerade in der Wissenschaft – auch Plagiat genannt.
Als Plagiat bezeichnet man aber auch die nicht gekennzeichnete Übernahme fremder Gedankengänge. Wenn ich diese jedoch in eigenen Worten formuliere, ist das zwar keine Urheberrechtsverletzung – wohl aber eine Verletzung wissenschaftlicher Grundsätze. Das kann dennoch rechtliche Konsequenzen haben: Wer bei einer Arbeit für eine Hochschule eine eidesstattliche Versicherung unterschrieben hat, kann sich strafbar machen, wenn er dabei gelogen hat. Außerdem drohen hochschulrechtliche Konsequenzen – schlimmstenfalls die Aberkennung des Doktorgrades oder die Exmatrikulation.