Auf der sicheren Seite bist du, wenn du die ausdrückliche Genehmigung der Urheberin oder des Urhebers und eventuell auch der Inhaberin oder des Inhabers der Nutzungsrechte für eine Veröffentlichung hast. In Ausnahmefällen kannst du dich aber zum Beispiel auf das urheberrechtliche Zitatrecht berufen.
Die meisten Inhalte anderer Seiten – wie kreative Texte, Bilder, Filme, Designs und Grafiken – unterliegen dem Urheberrecht. Markenzeichen sind zudem markenrechtlich geschützt. Grundsätzlich gilt deshalb: Wenn du fremde Inhalte von einer anderen Seite in deinen Blog einbauen willst, frage vorher den Rechteinhaber/die Rechteinhaberin – sonst droht eine Abmahnung.
Nur in Ausnahmefällen kannst du dich möglicherweise auf eine gesetzliche Schranke berufen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang insbesondere das urheberrechtliche Zitatrecht. Danach kannst du fremde Inhalte bzw. Teile davon übernehmen, wenn du folgende Regeln beachtest:
Du gibst die Quelle und die Urheberin oder den Urheber des Originals an.