In einem öffentlichen Profil sollten – ebenso wie in einem privaten Profil – keine Inhalte geteilt werden, die gegen das Urheberrecht oder gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen.
Das sind zum Beispiel Bilder, die von anderen Personen aufgenommen wurden, oder Bilder, die andere Personen als dich selbst erkennbar zeigen. Möchtest du ein Bild von Freunden veröffentlichen, musst du vorab die Einwilligung von allen Personen einholen, die auf dem Foto zu sehen sind.
Eine Ausnahme stellen hier Bilder im öffentlichen Raum dar, sofern beispielsweise ein Gebäude oder eine Landschaft die Hauptaussage des Bildes darstellt und Personen nur sogenanntes „Beiwerk“ sind. Auch bei Bildern von öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen müssen die abgebildeten Personen nicht gefragt werden.
Das gilt zudem bei der Abbildung von Personen der Zeitgeschichte, wie zum Beispiel Prominente und Politikerinnen oder Politiker. Diese müssen nicht gefragt werden, sofern das Bild nicht in ihre Privatsphäre eingreift.
Außerdem musst du prüfen, welche deiner eigenen Postings als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Das ist notwendig, wenn du:
Insgesamt empfiehlt es sich, auf die eigene Privatsphäre zu achten. Wie möchte ich mich anderen öffentlich zeigen? Was kann man mit den Informationen, die ich öffentlich teile, über mich erfahren? Wäre es mir unangenehm, wenn mein Arbeitgeber oder meine Arbeitgeberin diesen Post von mir sehen würde? Schließlich könnte jeder deine öffentlichen Beiträge entdecken.