Für besondere Musikstücke, Videos und andere Produktionen verleiht die Landesanstalt für Medien NRW (LFM NRW) den Bürgermedienpreis. Es können audio- und audiovisuelle Formate aus dem Bereich der Bürgermedien eingereicht werden.
Voraussetzungen für die Teilnahme:
Die Produktion muss im Jahr zuvor veröffentlicht sein. Zum Beispiel können für den Bürgermedienpreis 2023 Sendungen und Beiträge eingereicht werden, die zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2022 beim Bürgerfunk oder bei NRWision ausgestrahlt wurden.
Die unabhängige Jury bewertet die Produktionen nach Kriterien wie kreative Ideen, Zuverlässigkeit der Informationsbeschaffung, lokale Vielfalt, Informationsgehalt und Unterhaltung. Die Sendungen und Beiträge können in drei Kategorien ausgezeichnet werden:
- Kategorie 1: Meinungsstark
- Kategorie 2: Nah dran – mein Ort, meine Geschichte
- Kategorie 3: Soziales Engagement
Neben der Jury können sich auch die Zuschauerinnen und Zuschauer für die beste Produktion entscheiden. Die Gewinner des Jury- und des Publikumspreises erhalten Preisgelder.