Upskirting und Downblousing beschreiben das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt. Solche Handlungen stehen in Deutschland unter Strafe.
Upskirting ist englisch und bedeutet „den Rock hoch“. Downblousing ist ebenfalls englisch und bedeutet „die Bluse runter“. Es bezeichnet das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in die Bluse hinein. Das passiert oft unbemerkt und die Betroffenen bekommen gar nicht mit, dass es passiert. Die Fotos sind meistens für den privaten Gebrauch, werden aber auch häufig auf Online-Plattformen hochgeladen und ausgetauscht.
Ist das strafbar?
Upskirting und Downblousing sind nicht erlaubt. Das verstößt gegen den Paragraphen §184k im Strafgesetzbuch. Der Verstoß gegen dieses Gesetz kann mit Geldstrafen oder mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren bestraft werden. Dazu müssen die Täterinnen und Täter allerdings angezeigt werden. Jedoch geschieht dies oftmals nicht, da Upskirting und Downblousing meist unbemerkt bleiben.
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