Frage

Wann brauche ich ein Impressum auf meiner Webseite?

Ausrufezeichen Illustration

Antwort:

Internetseiten, die geschäftlichen Zwecken dienen, unterliegen der Verfassungspflicht. Auf privat genutzten Seiten, die nur persönliche oder familiäre Zwecke erfüllen, musst du kein Impressum einrichten.

Für die Impressumspflicht gibt es zwei Rechtsgrundlagen.

Der Gesetzgeber hat im Telemediengesetz (TMG) geregelt, dass alle Anbieterinnen und Anbieter einer Internetseite ein Impressum angeben müssen, wenn diese Seite geschäftlichen Zwecken dient (§ 5).

Zusätzlich regelt der Medienstaatsvertrag (MStV), dass Anbieterinnen und Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten haben (§ 18). Zu diesen Informationen gehören Name und Anschrift sowie bei juristischen Personen auch Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

Um zu entscheiden, ob du ein Impressum auf deiner Webseite brauchst, musst du den Zweck deiner Website prüfen. Deine Webseite dient persönlichen und familiären Zwecken, wenn sich der Inhalt an einen überschaubaren Nutzerkreis richtet beziehungsweise nur für diesen Nutzerkreis von Interesse ist. Außerdem darf die Ausgestaltung der Webseite nicht geschäftsmäßig sein. Das bedeutet, dass keine Einnahmen durch Werbebanner oder -anzeigen erzielt werden dürfen. Gleiches gilt, wenn mit Hilfe von Affiliate-Links Vermittlungsprovisionen eingenommen werden.

Ist deine Webseite also mit Bannerwerbung versehen, für eine Vielzahl von Nutzerinnen und Nutzer verfügbar und für diese von Interesse, liegt kein persönliches Telemedienangebot vor und du musst ein Impressum aufführen.

Üblicherweise geht man davon aus, dass die überwiegende Anzahl von Telemedienangeboten nicht persönlichen oder familiären Zwecken dient. Das solltest du noch einmal genau überprüfen, bevor du dich gegen die Einrichtung eines Impressums entscheidest.

Weitere Informationen findest du hier:

Was ist der Medienstaatsvertrag?

Der Medienstaatsvertrag (MStV) regelt Angebot, Verbreitung und Zugänglichkeit von Rundfunk und Telemedien in Deutschland. Mit Rundfunk sind insbesondere Radio und Fernsehen gemeint, während Telemedien für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste stehen. Konkrete Beispiele sind Soziale Netzwerke, Suchmaschinen oder Podcasts. Diese Regeln sind wichtig um Nutzerinnen und Nutzer zu schützen und einen fairen Wettbewerb zwischen den privaten Anbietern sicherzustellen. Der MStV ist am 7. November 2020 in Kraft getreten und hat den Rundfunkstaatsvertrag abgelöst. Damit in allen 16 Bundesländern dasselbe Recht gilt, wurde der Vertrag von allen Landesparlamenten angenommen, also ratifiziert.

Du hast individuelle Fragen?

Du hast individuelle Fragen zu diesem Thema? Wir helfen dir! Schreib uns über unseren Live-Chat (werktags zwischen 9 und 21 Uhr), den WhatsApp-Messenger, das Eingabefeld auf der Startseite oder stell deine persönliche Frage per E-Mail an zebra@medienanstalt-nrw.de.


Hearts Illustration

War diese Antwort hilfreich?