Für die Impressumspflicht gibt es zwei Rechtsgrundlagen.
Der Gesetzgeber hat im Telemediengesetz (TMG) geregelt, dass alle Anbieterinnen und Anbieter einer Internetseite ein Impressumangeben müssen, wenn diese Seite geschäftlichen Zwecken dient (§ 5).
Zusätzlich regelt der Medienstaatsvertrag (MStV), dass Anbieterinnen und Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten haben (§ 18). Zu diesen Informationen gehören Name und Anschrift sowie bei juristischen Personen auch Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
Um zu entscheiden, ob du ein Impressum auf deiner Webseite brauchst, musst du den Zweck deiner Website prüfen. Deine Webseite dient persönlichen und familiären Zwecken, wenn sich der Inhalt an einen überschaubaren Nutzerkreis richtet beziehungsweise nur für diesen Nutzerkreis von Interesse ist. Außerdem darf die Ausgestaltung der Webseite nicht geschäftsmäßig sein. Das bedeutet, dass keine Einnahmen durch Werbebanner oder -anzeigen erzielt werden dürfen. Gleiches gilt, wenn mit Hilfe von Affiliate-Links Vermittlungsprovisionen eingenommen werden.
Ist deine Webseite also mit Bannerwerbung versehen, für eine Vielzahl von Nutzerinnen und Nutzer verfügbar und für diese von Interesse, liegt kein persönliches Telemedienangebot vor und du musst ein Impressum aufführen.
Üblicherweise geht man davon aus, dass die überwiegende Anzahl von Telemedienangeboten nicht persönlichen oder familiären Zwecken dient. Das solltest du noch einmal genau überprüfen, bevor du dich gegen die Einrichtung eines Impressums entscheidest.
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