Nicht alle Audio- und Videoangebote benötigen eine Rundfunklizenz. Es müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, damit dein Angebot als Rundfunk eingestuft wird. Falls es sich um zulassungspflichtigen Rundfunk handelt, musst du dich an deine zuständige Landesmedienanstalt wenden.
Du benötigst eine Rundfunklizenz, wenn dein Angebot als zulassungspflichtiger Rundfunk eingestuft wird. Um herauszufinden, ob dein Programm Rundfunk ist, kannst du es mit folgenden Kriterien abgleichen:
Wenn die oben genannten Kriterien auf dein Angebot zutreffen, benötigst du wahrscheinlich eine Rundfunklizenz. Die einzelnen Fälle werden von den zuständigen Landesmedienanstalten geprüft.
Dein Rundfunkangebot könnte auch, falls es bundesweit ausgerichtet ist, trotz Vorliegen der oben genannten Kriterien als zulassungsfreier Rundfunk eingestuft werden. Dafür muss dein Angebot entweder nur eine geringe Bedeutung für die individuelle oder öffentliche Meinungsbildung oder nur eine geringe Reichweite haben.
Eine Checkliste mit den Kriterien für zulassungsfreien Rundfunk findest du auch unter die-medienanstalten.de.
Bei Fragen zur Zulassung wende dich gerne an deine zuständige Landesmedienanstalt (hier ist der Wohnsitz entscheidend).