Um WhatsApp zu nutzen, muss man mindestens 13 Jahre alt sein. Durch fehlende Altersprüfung, kann das leicht umgegangen werden. Deshalb ist es wichtig, sich auch mit der Frage auseinanderzusetzen, wie sinnvoll es ist WhatsApp früher zu nutzen. In der Praxis haben Eltern oder Erziehungsberechtigte aber die Entscheidungshoheit, wann sie ihren Kindern WhatsApp erlauben.
Es gibt einige Aspekte, die du berücksichtigen kannst:
- Nach den Kriterien des Jugendschutzes gemäß Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist WhatsApp ab 0 Jahren freigegeben. Die App ist also nicht per se jugendgefährdend. Dennoch können schwierige Situationen im Umgang mit anderen Nutzerinnen und Nutzern auftreten.
- Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die in Deutschland und der EU gilt, dürfen Daten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur mit der Zustimmung der Eltern verarbeitet werden. Und WhatsApp sammelt Daten beziehungsweise Informationen über die Nutzerinnen/Nutzer und weiß zum Beispiel, wer wem wann schreibt. In machen EU-Mitgliedsstaaten gibt es niedrigere Altersgrenzen, die jedoch nie unter dem vollendeten 13. Lebensjahr liegen dürfen.
- Deshalb steht in den Nutzungsbedingungen von WhatsApp, dass die App erst ab 13 Jahren genutzt werden darf. WhatsApp verlangt keinen formellen Altersnachweis: es genügt in der Praxis, wenn ein Haken gesetzt wird. Daher kann die Altersgrenze sehr leicht umgangen werden.
- Ebenfalls nach den Nutzungsbedingungen von WhatsApp dürfen Jugendliche grundsätzlich ab 13 Jahren nur mit Zustimmung der Eltern WhatsApp nutzen.
- Erst ab 18 Jahren erlauben die Nutzungsbedingungen der App die Nutzung ohne die elterliche Zustimmung.
- Zu den Risiken gehören zum Beispiel Cybermobbing oder das Versenden von Kettenbriefen. Daher sollte dennoch eine Begleitung des Kindes stattfinden. Lass dein Kind WhatsApp zunächst im engen Familienkreis ausprobieren und bleibe dann stets über die Nutzung im Gespräch. So kannst du dein Kind bei Schwierigkeiten zeitnah unterstützen.
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