Frage

Kind vor Cybergrooming schützen

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Antwort:

Sprich mit deinem Kind über die potentiellen Risiken bei Online-Begegnungen. Ihr könnt gemeinsam überlegen, wie dein Kind am besten reagieren kann, sollte es online belästigt werden. Hat eine Belästigung bereits stattgefunden, kannst auch du dagegen vorgehen.

Vorbeugende Maßnahmen:

  • Sei eine verlässliche Ansprechperson: Dein Kind ist bei der Nutzung digitaler Räume stets potentiellen Risiken ausgesetzt. Bei möglichen Problemen solltest du die Sorgen deines Kindes ernst nehmen und ihm deutlich machen, dass du als Ansprechperson für es da bist.
  • Regeln für Kontakte: Du kannst mit deinem Kind klare Regeln für die Kontaktaufnahme vereinbaren. Zum Beispiel, dass neue Anfragen oder Nachrichten immer erst dir gezeigt werden und ihr dann gemeinsam entscheidet, wie zu handeln ist.
  • Privatsphäre wahren: Sprich mit deinem Kind darüber, dass private Informationen auch privat bleiben sollten. Richtet das Online-Profil von deinem Kind entsprechend ein. Die Plattformen bieten mittlerweile einige Einstellungsmöglichkeiten an, um den Zugriff von Fremden einzuschränken.
  • Umgang mit unangenehmen Chat-Situationen: Wird dein Kind im Chat belästigt oder zu etwas gedrängt, stellt den Kontakt mit diesen Personen ein. Dafür könnt ihr das Profil der entsprechenden Person blockieren und bei der Plattform melden.

Hat Cybergrooming bereits stattgefunden, kannst du wie folgt dagegen vorgehen:

  • Beweise sichern: Um die Belästigung später zur Anzeige zu bringen, brauchst du Beweise. Sichere also belästigende Kommentare oder Nachrichten mit einem Screenshot (Foto deines Bildschirms). Du kannst den Sprach-Chat auch mit einer Audioaufnahme aufnehmen.
  • Melden: Melde den betreffenden Account unbedingt bei der Plattform. Hierfür musst du das entsprechende Profil auswählen, von dem diese Nachrichten ausgehen. Du kannst dabei auch den Grund für diese Meldung angeben. So wird die Plattform über das verdächtige Profil informiert und kann deiner Meldung nachgehen. Schließlich kann dieses Profil von den Betreibern der Plattform gelöscht werden.
  • Blockieren: Um die weitere Kontaktaufnahme zu verhindern, solltest du gemeinsam mit deinem Kind das Profil der Person blockieren. Auch hier muss das entsprechende Profil ausgewählt werden.
  • Beschwerdestellen im Internet: Auf jugendschutz.net und der internet-beschwerdestelle.de kannst du online eine Beschwerde einreichen.
  • Anzeige bei der Polizei: Cybergrooming ist nach §§ 176a und 176b StGB strafbar und kann somit zur Anzeige gebracht werden. Dafür sind Beweise zwingend notwendig, daher solltet ihr unbedingt Beweise sichern. Seit Januar 2020 ist bereits der Versuch strafbar, Kinder mit einer Missbrauchsabsicht anzuschreiben.
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Cybergrooming-Quiz

Egal ob in sozialen Netzwerken oder Online-Spielen – im Internet gehört der Kontakt zu Fremden für Kinder häufig zum Alltag. Das kann es Tätern und Täterinnen einfach machen, Kontakt zu Kindern aufzunehmen und sie zu einem Treffen zu überreden. Wir möchten uns dafür einsetzen, dass Kinder und Eltern über Cybergrooming aufgeklärt werden und sich schützen können. Dazu haben wir neben dem Video „Gemeinsam gegen Cybergrooming“ auch ein Quiz erstellt, bei dem Kinder und Eltern ihr Wissen testen können.

CYBERGROOMING HIER MELDEN

Wenn du im Internet belästigt wirst oder dir jemand im Chat Angst macht, kann es sein, dass du Cybergrooming erlebst. Hier bei ZEBRA findest du einen sicheren Raum und kannst Cybergrooming direkt melden.

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