Ist dein Kind jünger als 6 Jahre, ist es im rechtlichen Sinn geschäftsunfähig. Das heißt, es darf keine Käufe oder Transaktionen im Internet vornehmen.
Ab 7 Jahren darf dein Kind Käufe tätigen, die von seinem Taschengeldbezahlt werden können. Das betrifft allerdings keine dauerhaften Verträge mit wiederkehrenden Zahlungen, beispielsweise Abonnements (Abos).
Bei einem Kauf auf Rechnung musst du diesen allerdings vorher oder im Nachhinein genehmigen. Erteilst du keine Genehmigung, ist der Kaufvertrag unwirksam, also nicht gültig.
Bei heimlichen oder unbewussten Bestellungen durch Kinder kannst du dies dem Unternehmen entsprechend mitteilen und musst schließlich nichts zahlen. Manche Unternehmen wehrensich häufig dagegen. In diesem Fall kannst du dir Hilfe beim Verbraucherschutz suchen.
Dennoch gibt es rechtlich kompliziertere Fälle, in denen du für dein Kind haftest und die Kosten begleichen musst. Zum Beispiel wenn du deinem Kind einen Zugang zu Account-Passwörtern mit Bezahlfunktionen zur Verfügung gestellt hast.